ABKOCHGEBOT FÜR TRINKWASSER

Veröffentlicht am: 24.11.2024

Update zum Abkochgebot 

(Stand: 24.11.2024, 16:00 Uhr)

In folgenden Orten muss das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden: Stadt

Baumholder einschließlich Breitsesterhof, Berschweiler, Leitzweiler, Hahnweiler, Rückweiler, Rohrbach, Ruschberg und Eckersweiler